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Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Seit Anfang diesen Jahres gilt nun auch bei uns die Regelung:Alle E-Mails die an externe Empfänger versendet werden, müssen diese Angaben enthalten.
Es gelten dabei folgende Pflichtangaben:
- Einzelkaufmann: Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer
- GmbH: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende.
- Aktiengesellschaft: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende.
Quelle: Computerwoche.de
02.03.2007 um 13:31
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