Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

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Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails Seit Anfang diesen Jahres gilt nun auch bei uns die Regelung:

Alle E-Mails die an externe Empfänger versendet werden, müssen diese Angaben enthalten.

Es gelten dabei folgende Pflichtangaben:
  • Einzelkaufmann: Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer

  • GmbH: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende.

  • Aktiengesellschaft: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende.



Quelle: Computerwoche.de

02.03.2007 um 13:31


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